Ist die Nutzung
hier zulässig?
Gemeinde und Bauaufsicht klären, welche Regeln für das Grundstück gelten: Bebauungsplan, unbeplanter Innenbereich oder Außenbereich. Eigentum allein schafft kein Baurecht.
- Mit Bebauungsplan: Festsetzungen, etwa zu Nutzung und überbaubaren Flächen, prüfen; die Erschließung muss gesichert sein.
- Ohne passenden Bebauungsplan: Im bebauten Ortsteil kann § 34 BauGB maßgeblich sein, außerhalb § 35. Die Einordnung lässt sich nicht allein an einer Adresse oder einer Wiese erkennen.
- Im Außenbereich: Ein privates Lager ist nicht automatisch ein privilegiertes Vorhaben. Die Zulässigkeit ausdrücklich klären.